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Gebühren / Preise

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Allgemeine, gesetzliche Bedingungen

Den praktizierenden Tierärzten stehen für ihre Berufstätigkeit Gebühren nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (abgekürzt GOT), einer bundesweit gültigen Rechtsvorschrift, zu. Die GOT gibt einen Gebührenrahmen vom einfachen bis zum dreifachen Satz (stufenlos) vor, keine Fest- oder Pauschalpreise. Die Gebührenhöhe kann je nach Lage, Schwierigkeit und Arbeitsaufwandes des Falles variieren und ist außerdem z. B. in spezialisierten Kliniken in der Stadt meist höher als in einfachen Praxen auf dem Lande. Sowohl medizinische Gründe, Zeitaufwand oder besondere Umstände (z. B. Notdienst) rechtfertigen einen höheren (bis zum dreifachen) Satz. Die Kriterien sind beispielhaft im § 2 der GOT aufgeführt. Weitere Informationen zur GOT finden Sie auf der Webseite der Bundestierärztekammer:

Gebührenordnung der Bundesärztekammer

Wozu gibt es eine Gebührenverordnung in Deutschland?

Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den/die Tierhalter:in vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzt:innen soll vorwiegend über die Leistung, sowie Spezialisierung und fachliche Weiterbildung stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzt:innen dem Qualitätsanspruch der Tierhalter:innen z. B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können. Dies sichert die angemessene Bezahlung der Mitarbeiter:innen und damit auch die erforderliche Sorgfalt in der tierärztlichen Praxis. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz und Tierwohl Ihrer Vierbeiner.

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden zum 22. November 2022 durch eine „Änderung der Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, erstmalig seit 1999 umfassend geändert, um zu gewährleisten, dass sich neuere medizinische Verfahren, die aktuelle wirtschaftliche Lage und Kostenpräsenz in der GOT wiederfinden. Bitte beachten Sie hierbei etwaige Anpassungen bei zukünftigen Konsultationen der gesamten Tierärzteschaft.

Konsultationskosten bei Braincheck.Pet ®

Bei BrainCheck.Pet® wird selbstverständlich auch nach der GOT (Stand: November 2022) abgerechnet. Aufgrund unserer Spezialisierung auf Epilepsie und Anfallserkrankungen rechtfertigt diese eine Kostenmodalität vom 2-3 x-fachen Satz. Die Höhe des Satzes richtet sich bei uns nach Art der Dienstleistung, Arbeitsaufwand, Abstand zur letzten Konsultation und medizinischen Umstand. Je länger die letzte Konsultation entfernt war, desto höher ist der zu erwartende Folgearbeitsaufwand im Rahmen der Anamneseerhebung und Behandlung.

Als Tierhalter:innen können Sie bei uns zwischen drei Arten der Konsultation wählen:

  1. Vorstellung in der Sprechstunde vor Ort mit umfangreicher allgemeiner, neurologischer Untersuchung und Labordiagnostik nach Bedarf
  2. Fernmündlich alias teleneurologisch via Telefon oder anderen Medien mit Therapieempfehlungen und Zusammenarbeit mit Ihrem Haustierärzt:in vor Ort.
  3. Gutachterliche Tätigkeit ohne direkten Tierarztkontakt

Wichtig ist zu unterstreichen, dass jegliche Form der tierärztlichen Dienstleistung und Beratung individuell erfolgt, und somit Kostenvoranschläge oder Pauschalpreise zumeist nicht machbar sind und rechtlich auch nicht zulässig sind. Kostenschätzungen sind anhand der breiten Masse machbar; dies wollen wir Ihnen hiermit bieten.

Kostenschätzungen

Erfahrungsgemäß erfordert jegliche Form der Erstkonsultation – vorstellig oder fernmündlich - durchschnittlich den größten Arbeitsaufwand (> 1.5 h) und ist damit am als „kostenintensivsten“ einzuschätzen. Folgekonsultationen orientieren sich am Therapieplan, möglichen zusätzlichen Untersuchungen und Anpassungen anhand der zwischenzeitlichen Ereignisse (z.B. Verlust der Anfallskontrolle, Nebenwirkungen oder Laborwertentgleisungen). Erfahrungsgemäß sind Folgekonsultationen bei regelmäßiger Konsultation durchschnittlich 30 - 50% günstiger und liegen bei Therapieerfolg bei 1 - 2 x pro Jahr. Wichtig ist hierbei dennoch zu beachten, dass diese Gegebenheiten sich individuell nach ihrem Vierbeiner ausrichten.

 

Dauer

Inhalte

Vorstellig

Fernmündlich

Erstkonsultation

Dauer

60 bis 120 Minuten

Inhalte

Eingehende Anamnese, Aufarbeitung vorausgegangener Diagnostik und/oder Befunde, Vorfragebogen, Kategorisierung der Erkrankung nach IVETF, Diagnosestellung, Therapieplanung und direkte Umsetzung

Vorstellig

350 - 1200 €

+ Inklusive allgemeine, neurologische Untersuchung, sowie individuelle Labordiagnostik, Anfallstagebuch, Behandlungsprotokolle, Anfallstagebuch sowie Nachsorgeplan.*

Fernmündlich

200 - 350 €

+ Inklusive der Erstellung eines Gutachtens oder Rücküberweisung, Korrespondenz mit dem Haustierarzt vor Ort, Anfallstagebuch, Behandlungsprotokolle sowie Notfallplan, Nachsorgeplan zur Umsetzung*

Folgekonsultation

Dauer

30 bis 60 Minuten

Inhalte

Eingehende Anamnese, bei Bedarf erfolgt Aufarbeitung vorausgegangener Diagnostik und/oder Befunde, Vorfragebogen, weitere Therapieplanung und direkte Umsetzung.

Vorstellig

250 - 650 €

+ Inklusive allgemeine, neurologische Untersuchung, sowie individuelle Labordiagnostik, Behandlungsprotokolle, Fortsetzung des Anfallstagebuch.*

Fernmündlich

50 - 300 €

+ Inklusive der Erstellung eines Gutachten oder Rücküberweisung, Korrespondenz mit dem Haustierarzt vor Ort, Behandlungsprotokolle, Fortsetzung des Anfallstagebuch, sowie Nachsorgeplan.*

*Aufgelistete Leistungen sind damit im Durchschnitt inkludiert.

Die von uns erhobenen Tierarztkosten richten sich hierbei nicht nur nach dem Zeitaufwand mit Ihnen persönlich in der Konsultation, sondern umfassen auch den Arbeitsaufwand für etwaige Vor- und Nacharbeit (z.B. Vorbefunde bewerten oder Vorfragebogen auswerten). Wir legen hier als Team sehr großen Wert auf Details und der maximalsten Sicherheit für ihr Tier. So ist es wichtig ihrerseits zu bedenken, dass das von uns für Sie präsentierte Ergebnis (= Therapieplan oder -empfehlung) einen nicht zu verachtenden Arbeitsaufwand vorab bedarf. Dieser Arbeitsaufwand muss ebenso nach GOT in Rechnung gestellt werden.

Zusammenfassend haben wir für Sie in der obigen Tabelle eine preisliche Spannbreite an durchschnittlichen Kosten zusammengestellt. Die Tabelle bietet Ihnen damit eine Orientierung, aber keine Festlegung. Wie Sie sich damit sicherlich erklären können, können die Konsultationskosten beispielsweise durch individuelle Laboruntersuchungen oder Medikamentenabgaben signifikant nach oben oder unten schwanken. Je nach Vorgeschichte kann der zeitliche Aufwand in einer Konsultation ebenso ein ausschlaggebender Preisfaktor sein.

Zeit ist ein teures Gut für uns alle. In unserem Praxisalltag wird natürlich zeitlich organsiert, es besteht aber niemals ein Zeitdruck für Sie als Tierbesitzer:in. Einer unserer Grundbausteine war und ist es, Ihnen als Tierbesitzer:in unsere Konsultationszeit nach Wunsch und Bedarf zur Verfügung stellen. Dies sollte natürlich ihrerseits in der Rechnungsstellung bedacht und vorab mitgelenkt werden.

Bezahlung und Ausfallpauschale

Die Bezahlung erfolgt bei Vorstellung mittels EC-Gerät via EC-Karte, Kreditkarte, Google Pay oder Apple Pay und fernmündlich per Rechnung im Nachgang an die Beratung via Überweisung. Bei Folgeterminen bzw. Stammkunden ist eine in Rechnungstellung und auch Stundung mit vereinbarten Raten in Rücksprache mit dem Praxisinhaber machbar. Unsere Rechnungen sind bei Vorstellung in der Praxis am Behandlungstag zu begleichen; bei fernmündlichen Beratungen wird Ihnen eine Zahlfrist von 5 Tagen gewährt.

Weiterhin ist in wenigen Fällen auch eine Begleichung der Kosten mittels einer externen Verrechnungsstelle möglich. Hierfür arbeiten wir mit BFS health finance zusammen und können Ihnen so verschiedene Ratenzahlungsmodelle anbieten. Voraussetzung für die Zahlung auf Rechnung ist eine erfolgreiche Bonitätsprüfung, für die wir Ihren gültigen Personalausweis benötigen. Bitte beachten Sie, dass ein Führerschein, Reisepass oder ähnliche Dokumente nicht ausreichen. Besteht der Wunsch einer Ratenzahlung mittels BFS, so bitten wir Sie dies vor ihrem Besuch bei uns per Email anzuzeigen.

Wenn Ihr Tier krankenversichert ist, gehen Sie bei uns in Vorkasse und rechnen später selbst mit der Versicherung ab.

Vereinbarte Termine sind verbindlich; wird ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen und oder unter einer Frist von 2 Werktagen nicht abgesagt, stellen wir eine jeweilige Ausfallpauschale (150,- € Netto bei einem Vorstellungstermin, 75,- € Netto für fernmündlichen Beratungstermin) in Rechnung. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von BrainCheck.Pet ® erkennen Sie mit dem ihrer Unterschrift auf dem Anmeldebogen an.

Sollten Sie weiterhin offene Fragen zu den Abrechnungsmodalitäten und Kosten bei BrainCheck.Pet ® haben, so dürfen Sie sich gerne jederzeit an wenden.