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Gebühren / Preise

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Wozu gibt es eine Gebührenverordnung in Deutschland?

Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den/die Tierhalter:in vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzt:innen soll vorwiegend über die Leistung, sowie Spezialisierung und fachliche Weiterbildung stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzt:innen dem Qualitätsanspruch der Tierhalter:innen z. B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können. Dies sichert die angemessene Bezahlung der Mitarbeiter:innen und damit auch die erforderliche Sorgfalt in der tierärztlichen Praxis. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz und Tierwohl Ihrer Vierbeiner.

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden zum 22. November 2022 durch eine „Änderung der Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, erstmalig seit 1999 umfassend geändert, um zu gewährleisten, dass sich neuere medizinische Verfahren, die aktuelle wirtschaftliche Lage und Kostenpräsenz in der GOT wiederfinden. Bitte beachten Sie hierbei etwaige Anpassungen bei zukünftigen Konsultationen der gesamten Tierärzteschaft.

Konsultationskosten bei Braincheck.Pet ®

Bei BrainCheck.Pet® wird selbstverständlich auch nach der GOT (Stand: November 2022) abgerechnet. Aufgrund unserer Spezialisierung auf Epilepsie und Anfallserkrankungen rechtfertigt diese eine Kostenmodalität vom 2-3 x-fachen Satz. Die Höhe des Satzes richtet sich bei uns nach Art der Dienstleistung, Arbeitsaufwand, Abstand zur letzten Konsultation und medizinischen Umstand. Je länger die letzte Konsultation entfernt war, desto höher ist der zu erwartende Folgearbeitsaufwand im Rahmen der Anamneseerhebung und Behandlung.

Als Tierhalter:innen können Sie bei uns zwischen drei Arten der Konsultation wählen:

  1. Vorstellung in der Sprechstunde vor Ort mit umfangreicher allgemeiner, neurologischer Untersuchung und Labordiagnostik nach Bedarf
  2. Fernmündlich alias teleneurologisch via Telefon oder anderen Medien mit Therapieempfehlungen und Zusammenarbeit mit Ihrem Haustierärzt:in vor Ort.
  3. Gutachterliche Tätigkeit ohne direkten Tierarztkontakt

Wichtig ist zu unterstreichen, dass jegliche Form der tierärztlichen Dienstleistung und Beratung individuell erfolgt, und somit Kostenvoranschläge oder Pauschalpreise zumeist nicht machbar sind und rechtlich auch nicht zulässig sind. Kostenschätzungen sind anhand der breiten Masse machbar; dies wollen wir Ihnen hiermit bieten.